AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Fahrschüler bei der Anmeldung übergeben und werden mit dem Beginn der Ausbildung verbindlich.
Seit dem 22 Juni 2023 ist Christian Schellenberg Fahrlehrer mit eidgenössischem Ausweis für Kategorie B / BE und BPT (Taxi).
Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach dem Bestehen der praktischen Führerprüfung. Die Fahrschule Driveandmore verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht.
Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch didaktischen Kenntnissen durchführen.
Ziel
Ziel ist die Erlangung des Führerausweises gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
Fahrzeuge
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. Neueste Technologien im Fahrzeugbau sind im Einsatz.
Lektionen Dauer
Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrlektion mitgeführt werden. Eine Fahrlektion für die Kategorie B dauert 60 Minuten. Begrüssung, Besprechung der Fahrlektion, Terminvereinbarung und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer gehören in die Fahrlektion.
Der Prüfungstag wird nach Aufwand berechnet.
Versicherung / Administration
Fahrschüler/Innen sind während dem praktischen Unterricht sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Driveandmore (Vollkasko- und Unfalldeckung) versichert.
An die Kosten der Versicherung bezahlt der/die Fahrschüler/in spätestens vor der zweiten Fahrstunde einen einmaligen Betrag von CHF 100.-.
Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei welchen die Fahrlehrer dabei ist.
Unterrichtstarif
Verbindlich vereinbart werden die Tarife im Einzelfall zu Beginn der Fahrausbildung.
ABO
Die 10er – Abos müssen im Voraus bezahlt werden. Diese Verlieren Ihre Gültigkeit und werden nicht zurückerstattet, wenn: Der Fahrschüler die Praktische Prüfung bestanden hat oder die Fahrschule wechselt.
Absenzen / Fahrunfähigkeit / Kleidung / Bussen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Eine Abmeldung per SMS, WhatsApp oder E-Mail gilt erst, wenn sie von der Fahrschule Driveandmore bestätigt wurde. Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.) oder Abbruch (Fahrunfähigkeit) der Lektion wird der volle Lektionspreis verrechnet.
Der/Die Fahrschüler/in verpflichtet sich an den Lektionen geeignete Kleidung und Schuhe zu tragen (keine Flip-Flop, Absatzschuhe, Bergschuhe, schmutzige Arbeitskleidung).
Bei ungeeigneter Kleidung / Schuhwerk liegt es im Ermessen der Fahrschule, die Lektion abzubrechen/abzusagen. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung/Rückerstattung der Lektion. Es ist verboten unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch oder anderen Betäubungsmitteln, sowie übermüdet zu fahren da man in oben beschriebenen Zustand fahrunfähig ist. Der Fahrlehrer kann unter diesen Umständen die Lektion abbrechen und es wird der volle Lektionspreis verrechnet. Schäden, die wegen Fahrunfähigkeit oder absichtlich verursacht werden, so wie Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des/der Fahrschülers/in verursacht werden, gehen zu Lasten des/der Fahrschülers/in.
Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen müssen sofort beglichen werden (Barzahlung). Besteht ein Preisplan, werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Bei Nichterscheinen werden die Lektionen in Rechnung gestellt.
Sämtliche Fahrlektionen/Rechnungen müssen bis 1 Woche vor Prüfungstermin beglichen sein, ansonsten wird der Prüfungstermin abgemeldet (Unkosten gehen zu Lasten des Fahrschülers).
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Bilder / Video
Die Fahrschule Driveandmore behält sich das Recht vor, Bild- und Videoaufnahmen zu machen bzw. diese von Dritten machen zu lassen. Diese Aufnahmen können zu Schulungs- und/oder Marketingzwecken verwendet werden. Will ein Teilnehmer nicht auf einer Bild- oder Videoaufnahme ersichtlich sein, hat er dies vor den Aufnahmen dem zuständigen Kursleiter mitzuteilen.
Gerichtstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Driveandmore ist schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtstand ist der Sitz der Fahrschule Driveandmore.